Leistungsbeschreibung
1. Gesamteinrichtung
1.1 Träger
Das Kinderhaus „Blaues Ländchen“ ist eine private Einrichtung der Jugendhilfe. Träger und Leiter ist Herr Michael Walter, Diplom-Sozialarbeiter. Wir sind Mitglied im „Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK), in der „Interessengemeinschaft Kleine Heime“ Hessen (IKH) sowie der „Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen“ (IGFH). Zudem engagieren wir uns im Netzwerk Kindeswohl des Rhein-Lahn-Kreises.
1.2 Grundsätzliches Selbstverständnis des Trägers
1.2.1 Pädagogische Ausrichtung
Diese orientiert sich am Kind / Jugendlichen als Individuum, als Teil der Gruppe und als Teil der Gesellschaft. Wir begleiten es/ihn in Richtung auf eine Integration ins Kinderhaus und, wenn möglich, eine Rückführung in die Herkunftsfamilie oder eine Vorbereitung auf ein selbständiges Leben bzw. eine Weitervermittlung in Anschluss-Maßnahmen.
1.2.2 Pädagogische Zielsetzung
Altersgemäße, geschlechtsspezifische und entwicklungsbezogene Förderung von Fähigkeiten mit dem Ziel der Stärkung
– des Selbstbewusstseins
– des Selbstwertgefühls
– der Selbst-/Sozial-/Sachkompetenz
1.2.3 Leitbild
Wir verstehen uns als Partner von Kindern, Eltern und Jugendämtern in der Erziehungshilfe unter dem Fokus der Zusammenarbeit mit Schulen, Ausbildungsstellen, Therapeuten, Ärzten etc. Den Kindern und Jugendlichen wollen wir einen Lebensraum anbieten, in dem sie sich wohlfühlen und als Individuum in ihrer Ganzheitlichkeit von Körper, Geist und Seele wachsen können. Dieser Lebensraum ist gekennzeichnet durch verlässliche Alltagsstrukturen, die Sicherheit und Orientierung geben. Das Ausbalancieren zwischen den Wünschen und Bedürfnissen des Individuums einerseits und der Gemeinschaft andererseits, fördert die Entwicklung zur sozialen Persönlichkeit. Ausgehend vom situativen Ansatz holen wir das Kind/den Jugendlichen da ab, „wo es/er ist“, nehmen Rücksicht auf seine individuellen Probleme und bringen seinen Stärken Wertschätzung entgegen.
1.3 Kurzbeschreibung der Einrichtung
Unsere Einrichtung ist ein kleines Kinderheim. In einem familiären Rahmen geführt, nennen wir es Kinderhaus, als Abgrenzung zu großen, schichtdienstbasierten Heimen. Das Haus bietet 9 Wohnplätze für Jungen und Mädchen in einer vollstationären Gruppe sowie 1 Inobhutnahmeplatz. Wir nehmen Kinder ab 3 Jahren – in Ausnahmefällen auch darunter – auf und betreuen sie bis zur Rückführung in die Familie oder bis zur Verselbständigung und, wenn von allen an der Maßnahme Beteiligten gewünscht, auch über das 18. Lebensjahr hinaus.
Das Kinderhaus befindet sich in Welterod, einem kleinen Ort (ca. 500 Einw.) im rheinland-pfälzischen Taunus, 2 km zur hessischen Landesgrenze, unweit der Loreley. Es wird seit 1994 als „Kinderhaus Blaues Ländchen“ fortgeführt, der Ursprung der Einrichtung liegt im „Kinderhaus Winkel“, welches in den siebziger Jahren im Rheingau gegründet wurde. Resultierte zunächst aus der Gründerzeit der Einrichtung und der damit verbundenen geographischen Lage besonders der Bezug zur hessischen Jugendhilfe, so werden wir längst auch von Jugendämtern anderer Bundesländer belegt.
2. Angebote mit gleicher Leistungsstruktur
2.1 Angebote
– 9 vollstationäre Plätze, in der Regel Einzelzimmer
– 1 Inobhutnahmeplatz
Zusatzangebote bei Bedarf (gesondert abzuschließen)
– Nachbetreuung / Betreutes Wohnen
– Sozialpädagogische Familienhilfe
2.2 Zielgruppe
2.2.1 Aufnahmekriterien / Ausschlußkriterien
Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche aller Altersstufen. Hauptkriterium ist in jedem Fall, dass die Hilfe zur Erziehung in einer Gruppe fachlich angemessen ist, bzw. die Integration in die Gruppe möglich erscheint.
Wir nehmen Kinder bei uns auf, die ein liebevoll-konsequentes pädagogisches Umfeld benötigen, um in eine selbständige und eigenverantwortliche Rolle wachsen zu können.
Es sind Kinder aus
– Familien, in denen vorübergehend oder auf Dauer eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist
– Pflegefamilien, die nicht mehr die im Einzelfall notwendige und geeignete Hilfe zur Erziehung anbieten können
– psychiatrischen Kliniken
– anderen Heimen der Erziehungshilfe
Die Kinder müssen in der Lage sein, öffentliche Kindergärten, Schulen bzw. Sonderschulen und reguläre Ausbildungsgänge besuchen zu können.
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit
– schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen, die pflegerischer Betreuung bedürfen
– gravierenden Suchtproblemen
– massiv ausgeprägtem delinquenten Verhalten.
Eine Aufnahme wird auf Grundlage eines Hilfeplanes vereinbart. Die Dauer der Maßnahme wird mit dem zuständigen Jugendamt und den Eltern abgestimmt.
2.2.2 Rechtsgrundlagen
– § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung i. V. m.
– § 34 SGB VIII Heimerziehung
– § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige
– § 42 SGB VIII Inobhutnahme
2.3 Fachliche Ausrichtung des Angebotes
2.3.1 Pädagogische Zielsetzung
Förderung der Kinder und Jugendlichen im biographischen Bereich:
– Erkennen der persönlichen Rolle im Familiensystem körperlichen Bereich:
– Körperwahrnehmung
– eigenständige Körper- und Gesundheitspflege
geistigen Bereich:
– Allgemeinbildung
– Phantasie
– Kreativität
– Flexibilität
– Sach- und Handlungskompetenz emotionalen Bereich:
– Selbstbewußtsein
– Selbstwertgefühl
– Beziehungsfähigkeit
– emotionale Stabilität gesellschaftsspezifischen Bereich:
– Selbstbestimmung
– Selbständigkeit
– (Un-)Rechtsbewußtsein
– eigenes Wertesystem unter Berücksichtigung demokratischer Regeln
– Fähigkeit und Bereitschaft zu Verantwortungsübernahme
– sinnhafte Freizeitgestaltung sozio-kulturellen Bereich:
– Kultur- und Sozialkompetenzen
– eigene ethische/religiöse Weltanschauung
– Kritik- und Toleranzfähigkeit
– Zivilcourage
2.3.2 Methodische Grundlagen bezüglich der pädagogischen Zielsetzung
(unter Berücksichtigung des systemisch ressourcenorientierten Ansatzes)
– Erstellen einer Anamnese
– Auswertung und Zielformulierung gemeinsam mit Eltern und Jugendamt biographischer Bereich:
– pädagogisch/therapeutische Unterstützung beim Finden einer angemessenen Rolle in der Familie
körperlicher Bereich:
– Gesundheitsvorsorge (regelmäßige, begleitete Arztbesuche, Unterstützung bei der medizinischen Behandlung auf allgemeinmedizinischer und Naturheilbasis)
– Sorge für eine ausgewogene Ernährung
– Drogenprävention
– internes Angebot von sportlichen Aktivitäten, Hilfen zur Teilnahme bei Sportvereinen
– alters- und geschlechtsspezifische Anleitung zu Körperpflege und Hygiene
– sexuelle Aufklärungsarbeit (Sexualität, Verhütung, Aids)
– Hinführung zur Akzeptanz gegenüber dem Intimbereich
– Sorge für ausreichend Schlaf durch Vereinbarung von Bettgehzeiten, Angebote von Bettgehritualen
geistiger Bereich:
– Auswahl von geeigneten Schulformen in Zusammenarbeit mit Eltern, Jugendamt, Schulbehörde und diagnostisch-therapeutischen Institutionen
– Hausaufgabenbetreuung, Lerntraining durch Lernprogramme
– wecken von Erfindungsgeist durch Bereitstellung von Baukästen, Computer, Werkstatt usw.
– Hilfestellung bei der Wissensvermittlung durch Internet, Bücherei, Museen, Zeitung etc.
– gemeinsame Reflektion des Medienangebotes
– musische und künstlerische Angebote
– erlebnispädagogische Impulse
– Anregung zur Selbstreflektion in Gruppen- und Einzelgesprächen, durch Rollenspiele u. ä.
– Erarbeiten von verschiedenen Handlungsstrategien
emotionaler Bereich:
– familienähnliches Zusammenleben des Leiterehepaares mit den Kindern unter Einbeziehung eines Bezugsbetreuersystems
– Aufbau und Förderung von Vertrauen und Beziehungsfähigkeit durch konstante Bezugspersonen
– Achtung der Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen
– Aufarbeitung erlittener emotionaler Verletzungen und psychosozialer Defizite in Kooperation mit therapeutischen Fachkräften
– Stärkung positiver Ressourcen und positiven Verhaltens
– Sensibilisierung für Bedürfnisse (eigene und die anderer Personen)
– Definieren und durchsetzen eigener Grenzen / Wahrnehmen und respektieren die der anderen
– Anbahnung und Pflege der Beziehung zwischen Eltern und Kindern
– Förderung regelmäßiger Eltern-Kind-Kontakte
– Angebot regelmäßiger Eltern-Betreuer-Gespräche
– Unterstützung der Interessen des Kindes
– Vermittlung von Schutz und Geborgenheit durch Verläßlichkeit und Hilfe in Krisensituationen
– Anleitung bei gruppendynamischen Übungen und Gesellschaftsspielen
– Haltung von Tieren, den Aspekt der positiven Wirkung auf Psyche und Sozialverhalten berücksichtigend (z. Zt. Hund, Katze)
gesellschaftsspezifischer Bereich:
– Einbeziehung der Gewaltfreien Kommunikation nach Marshal Rosenberg (Beobachtungen, Gefühle, Bedürfnisse, Bitten)
– Sozialkokompetenztraining und Gewaltprävention
– gemeinsames Erarbeiten von hausinternen Regeln und Konsequenzen mit den Kindern
– Einüben demokratischen Verhaltens durch Kinderparlament
– Befähigung zu Einsicht in und Einhaltung von Regeln durch Vorleben, Gespräche und konsequentem Erzieherverhalten
– Befähigung zur Verantwortungsübernahme durch Übertragung von Diensten, freiwilligen Tätigkeiten und evtl. durch Haltung von Haustieren
– Einüben von Alltagsbewältigungstechniken (z. B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Geldumgang, Einkaufen, Uhr lesen, gutes Benehmen, Verkehrserziehung durch Polizei, Umgang mit Öffentlichen Verkehrsmitteln)
– Hinführung zur Geschäftsfähigkeit
– Besuche von und Schriftverkehr mit Behörden/Institutionen
– Hilfestellung bei der Berufsfindung
– Stellen für Praktika finden
– Unterstützung beim Schreiben von Bewerbungen
– Vorbereitung von und ggf. Begleitung bei Vorstellungsgesprächen
– Hilfestellung zur Mobilität
– Motivation zum Führerschein
– Unterstützung beim Ansparen von Taschengeld durch Aushandeln eines monatlichen Sparbetrages
– Vorbereitung auf Doppelbelastung der Geschlechterrolle hinsichtlich Erziehung und Beruf
– Hinführung zur Auseinandersetzung mit Wertvorstellungen (politische Mündigkeit)
– Interesse wecken
– Informationsvermittlung
– Diskussionen
– Teilnahme an politischen Veranstaltungen
– Hinführung zu sinnhafter Freizeitgestaltung
– interne und externe Angebote
– gemeinnützige Vereine/Hilfsorganisationen
sozio-kultureller Bereich:
Mittels Vorleben, Gesprächen, Rollenspielen, Medien, Literatur, Exkursionen
– Hilfe bei der Entwicklung eines eigenen ethisch/humanistischen/religiösen Standpunktes
– Informationsvermittlung über andere Kulturen und Religionen
– Sensibilisierung für geschichtliche, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
– Förderung von tolerantem und kritischem Denken und couragiertem Handeln
– Erarbeiten von gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien
– Erziehung zu Umweltbewußtsein
3. Struktur des Angebotes
3.1 Angebotsspezifische Basisleistungen
3.1.1 Räumliche Gegebenheiten und Bewirtschaftung
3.1.1.1 Raumangebot
Als Wohnräume stehen zur Verfügung
– 9 Einzelzimmer
– 1 Wohnzimmer
– Funktionsräume
– Außengelände
3.1.1.2 Standort
Das Kinderhaus befindet sich in Welterod, einem kleinen Ort mit ca. 500 Einwohnern im rheinand-pfälzischen Taunus, unweit der Loreley. Landschaftlich sehr schön gelegen, ist es umgeben von einem 1800 qm großen Grundstück. Der Ort selbst ist dörflich geprägt, verfügt jedoch über eine gute Anbindung an wirtschaftliche und edukative Infrastrukturen. Das Kinderhaus, die ehemalige Schule von Welterod, befindet sich in der Ortsmitte gegenüber dem Bürgerhaus. Durch die zentrale Ortslage – in den Räumen des Bürgerhauses, bzw. auf dem Platz zwischen Kinderhaus und Bürgerhaus finden Vereinsarbeit, Feste und kulturelle Veranstaltungen statt – sind die bei uns lebenden Kinder „mitten im Geschehen“. Ihr Mitwirken in den Vereinen (Kinder- und Jazzgymnastik, Leichtathletik, Fußball, Jugendfeuerwehr, Mountainbike, sowie regional THW, Taekwondo u.a.) und bei Festen sowie bezüglich der kirchlichen Jugendarbeit begünstigt die Integration in die Dorfgemeinschaft. Zudem gestatten ländliche Lage und Verkehrsberuhigung ungefährdete Betätigung im Freien. Ein Kindergarten befindet sich direkt gegenüber unserem Haus. Zu allen Schularten bestehen gute Verkehrsverbindungen.
3.1.1.3 Art der Versorgung
Unser Kinderhaus versorgt sich autark ohne zusätzliche Dienste. Die Mitarbeiter und Kinder
sind einbezogen in die Planung, den Einkauf und die Zubereitung von Speisen. Beim Kochen
wechseln sich unsere pädagogischen Mitarbeiter/innen unter Einbeziehung der Kinder ab, wodurch ein vielseitiger und abwechslungsreicher Speiseplan entsteht. Wir bereiten unsere Mahlzeiten so zu, daß sie einerseits dem Geschmack der Kinder entsprechen, andererseits aber auch der Notwendigkeit einer ausgewogenen Ernährung dienlich sind.
3.1.1.4 Art der Bewirtschaftung
Die Bewirtschaftung des Kinderhauses wird über Mitarbeiter/innen sichergestellt. Für anfallende Reparaturen und Fahrdienste ist ein Hausmeister zuständig. Unsere Hauswirtschafterin ist mit der Wäschepflege und der Reinigung der Räumlichkeiten betraut. Fahrdienste werden von einem Fahrer oder – wo nötig – von pädagogischen Mitarbeitern übernommen. Der Fuhrpark besteht aus einem Kleinbus, einem Gelände- und einem Kleinwagen.
3.1.2 Personal
3.1.2.1 Pädagogisches Personal
Sozialpädagogisches Personal im Umfang von 5,0 Vollstellen (insbesondere Erzieher/innen,
Sozialpädagogen/innen und vergleichbare Ausbildungen mit entsprechenden Abschlüssen).
Heimleitung
Neben dem Heimleiter, Michael Walter (Dipl.-Sozialarbeiter) ist seine Frau, Hella Winkler- Walter (Diplom-Sozialpädagogin, zertifizierte Referentin für Sozialkompetenztraining und Gewaltprävention in Gruppen), für die Tag- und Nachtbetreuung der Kinder verantwortlich. Als elternergänzende Bezugspersonen wohnen beide in dem privat geführten Haus mit den Kindern und Jugendlichen zusammen.
Pädagogen im Gruppendienst
Drei pädagogische MitarbeiterInnen sind als Bezugsbetreuer u. a. für die Hausaufgaben- und
Freizeitbetreuung zuständig, pflegen Kontakte zu Eltern, Lehrern, Ärzten der Kinder u. v. m. Hinzu kommen noch pädagogische Kräfte auf Honorarbasis zur Ergänzung oder Entlastung.
An Wochenenden werden die Kinder in der Regel vom Heimleiter, seiner Frau und einem/r Pädagogen/-in betreut. Einmal im Monat übernehmen die pädagogischen Mitarbeiter den Wochenenddienst.
Die Leitung und die meisten Mitarbeiter bilden schon seit über 20 Jahren in derselben
Zusammensetzung ein Team und bieten den Betreuten somit eine hohe Beziehungskonstanz.
3.1.2.2 Personal im Funktionsdienst
– Verwaltung (Schlüssel 1:30)
– Hauswirtschaftskraft, Hausmeister (Schlüssel 1:10)
4. Inhalte und Qualität
4.1 Angebotsspezifische Basisleistungen
4.1.1 Aufnahmeverfahren / Diagnostik / Planung
Vor der Aufnahme
– Besuch in der Herkunfts- oder Pflege-Familie / der anderen Einrichtung / der Psychiatrie
– Besichtigung unserer Einrichtung durch das Kind / den Jugendlichen, seinen Angehörigen und das Jugendamt
Erste Zielsetzungen nach
– Erstellen einer Anamnese mit Eltern und Jugendamt
– sozialpädagogische Auswertung des Anamnesebogens
– ggf. Probeaufnahme
Nach der Aufnahme
– ärztliche Aufnahmeuntersuchungen (Haus-, Augen-, Zahn-, ggf. Frauenarzt, HNO,
Orthopäde)
– ggf. Vorstellung bei einer psychologischen Diagnose-Einrichtung
– bei Verdacht auf Drogenmißbrauch: Screening-Test
– ggf. Feststellung der geeigneten Schulform
– Interdisziplinäre Zusammenarbeit Eltern, Jugendamt, Schule, Therapeuten
– Erstellen von Entwicklungsberichten mindestens halbjährlich als Basis für Hilfeplangespräche
– Fortschreibung der Entwicklungsziele/-pläne im Zuge von Hilfeplangesprächen
Ggf. werden Fremdsprachen- oder Gebärdendolmetscher einbezogen.
4.1.2 Versorgung / Betreuung / Erziehung / Förderung / Bildung
– Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
– Bereitstellung eines Zimmers als individueller Lebensraum, kann soweit als möglich nach eigenen Ideen ausgestattet und -gestaltet werden (in der Regel Einzelzimmer)
– Bereitstellung von Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Zwischenmahlzeiten und Getränken
– Körper- und Gesundheitspflege:
– Anleitung zur Hygiene
– Friseurbesuche
– Begleitung zu Haus- und Fachärzten, z. B. Kieferorthopäde
– Motivation zur und Kontrolle der Einhaltung ärztlicher Anordnungen (Medikamente, Anti-Baby-Pille, Zahnspange u.s.w.)
– Hausaufgabenbetreuung
– Lerntraining durch Lernprogramme
– Einübung von Alltagsbewältigungstechniken
– Hauswirtschaft
– handwerkliche Arbeiten
– Taschengeldeinteilung
– Kleiderkauf
– Kochen, Backen
– Rad fahren, Schwimmen usw.
– pädagogische Einzel- oder Gruppengespräche:
– Einbeziehung der Gewaltfreien Kommunikation
– Einbeziehung gesprächstherapeutischer Elemente, z. B. aktives, wertschätzen des Zuhören, Spiegeln, Empathie
– Einbeziehung von Elementen der Trauma-Pädagogik
– Vermitteln von Konfliktlösungsstrategien
– Aufzeigen adäquater Umgangsformen
– Einübung von Verhaltensalternativen
– Freizeitbetreuung:
– Gemeinsames kreatives Gestalten: z. B. Herstellung eigener Kosmetika, Batiken, Seidenmalerei, Porzellanmalerei, Windowcolours, Collagen u.v.m.
– Anleitung zum / Gemeinsames Spielen von Gesellschaftsspielen
– Begrenzung hinsichtlich Zeit und Genre bei Konsolenspielen
– Ausflüge (interessante Städte, Ausland, Freizeitparks, Indoorspielplätze usw.)
– Kulturelle Angebote (Museen, Kino, Schlösser, Festivitäten etc)
– Sportliche Angebote (Fußball, Radtouren, Schwimmbad, Wanderungen etc.)
– erlebnispädagogische Angebote (Klettern, Kanufahrten usw.)
– Gemeinsames Anlegen von Gemüse- und Blumenbeeten
– Büchereibesuche
– Projektarbeit, z. B. Verkehrserziehung, Sexualpädagogik, Beziehungsarbeit, AOK- Ernährungsberatung
– Förderung von Sozialkontakten, Übernachten bei Freunden bzw. von Freunden bei uns
– Geburtstagsfeiern, auch unter Einbeziehungen von Freunden bzw. Schulklassen
– Feste vorbereiten und durchführen, z. B., Weihnachtsfeier, Tag der Offenen Türe, Sommerfest
– Situativ Begleitung beim Kommunion-/Konfirmationsunterricht, sowie Planung und
Durchführung von Kommunions- und Konfirmationsfeiern
– Partizipation der Kinder und Jugendlichen
– Hausrunden (Kinderparlament, Erstellung von Regeln, Besprechung von Regelüberschreitungen oder Konflikten und daraus resultierenden Konsequenzen, Rollenspiele, Projekt-Vorbereitungen u.a)
– Mitwirkung an der Erstellung von Entwicklungsberichten
– Förderung von beruflicher Perspektive:
– Kontakte zu Klassen- und Fachlehrern
– Kontakte zur Agentur für Arbeit
– Vermittlung von Praktika-/ Lehrstellen
– Kontakte zu Lehrbetrieben
4.1.3 Krisenprävention und -intervention
– Pläne für Handlungssicherheit (siehe Anlagen)
– Notfalltelefonliste
– Verhalten im Brandfall
– Fluchtwegeplan
– Erste-Hilfe-Kurzanleitung
– Krisenablaufplan allgemein
– Sexualpädagogisches Schutzkonzept
– Krisenablaufplan bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des § 8a SGB VIII)
– Konfliktbearbeitung / Nachbearbeitung der Krise
– Konfliktreflektionsbogen
– Rechte der Kinder
– Jugendschutzgesetz
– Was dürfen Betreuer und Betreuerinnen nicht?
– Vorbeugende Maßnahmen zur Handlungskompetenz
– Einzelfallbesprechungen, Selbstreflektion im Team/Supervision
– Fortbildungen (z. B. zum Thema Gewalt, Deeskalation)
– Übungen zur Gewaltfreien Kommunikation
– Ersthelferausbildung aller pädagogischen Mitarbeiter/innen
– Projektarbeit unter Einbeziehung von Polizei
– Evakuierungsübungen ohne und mit der örtlichen Feuerwehr
– Training/Sicherheit im Umgang mit Feuerlöschern
– Selbstverteidigungskurs für Mitarbeiter (z. B. Taekwondo)
– Literatur (z. B. zum Thema Gewalt, Gewaltfreie Kommunikation)
– Erste-Hilfe-Kästen (im Büro und in Kammer neben der Küche) regelmäßig auf Vollständigkeit überprüfen
– Telefonbereitschaft, wenn nur ein Mitarbeiter im Dienst (Handynummern von Kollegen)
– Exkursionen ggf. mit zwei Mitarbeitern planen
– Gewaltprävention
– Vorleben von gewaltfreier Kommunikation
– Vorzeichen für Gewaltsituationen (Konflikte mit/zw. Kindern) im Team kommunizieren
– Berücksichtigung belastender Faktoren in der Herkunftsfamilie: z. B. innerfamiliäre Gewalt, unzureichende Erziehungskompetenz
– Hausrunden/Projekte zum Thema Gewalt/-losigkeit und Verantwortungsbewusstsein mit Kindern thematisieren, kritischer Medienkonsum
– Projekte mit Polizei
– Selbstverteidigungskurs für Kinder
– Sozialkompetenztraining für Kinder und Mitarbeiter mit dem Ziel der
– Stärkung des Selbstwertgefühls und Förderung des adäquaten Umgangs mit eigenen und fremden Gefühlen / Bedürfnissen / Grenzen u. a.
– Empathie-Entwicklung für Opfer, Außenseiter usw.,
– Stärkung des Gruppenzusammenhalts
– Erlangung von Regelsicherheit
– Bereitschaft zur Regeleinhaltung:
– Übungen aus dem Bereich der Gewaltfreien Kommunikation
– Deeskalationstraining
– gruppendynamische Spiele
– kooperative Übungen aus der Erlebnispädagogik
– sonstige Präventionen
– Helmpflicht bei Fahrrad-, Skateboard-, Roller- und Inlinerfahren
– Voraussetzung für Fahrradfahren im Ort ohne Pädagogen/innen: Fahrradpass
– Wertsachen der Kinder/Jugendlichen können im Büro eingeschlossen werden
– Spinde für alle Kinder
– ältere, verantwortungsbewusste Kids können einen Zimmerschlüssel bekommen
– Rauchmelder in allen Zimmern, Gesellschaftsräumen und Fluren
– Beschwerdemanagement
– schriftliche Informationen des Kindes bei der Aufnahme über seine Rechte sowie über Personen und Institutionen, wo es Unterstützung erhalten kann
– beschwerdeführende Person in ihrem Anliegen wertschätzen
– Inhalt der Beschwerde besprechen, lösungsorientiert bearbeiten und ggf. weiterleiten
– Rückmeldung an beschwerdeführende Person über unternommene Schritte und Ergebnisse
– Deeskalation und Selbstschutz
– Ruhe bewahren
– Kontrahenten trennen und beruhigen
– Konflikt klären: „Guter Grund“, Gefühle, Bedürfnisse, Handlungsbitte
– ggf. situativ notwendige durchsetzende/schützende Macht ausüben
– pädagogische Maßnahmen
– Regelverletzungen (z. B. Rauferei, Sachbeschädigung): zeitnah Grenzen setzen, Schlichtung, Aufarbeitung und ggf. Wiedergutmachung
– Normverletzung (wiederholtes und verfestigtes abweichendes Verhalten): pädagogische Ordnungsmaßnahmen, Information der Erziehungsberechtigten und im Einzelfall entscheiden, ob Einschalten der Polizei erforderlich
– Straftaten (z. B. Einbruch, Gewalttaten): Polizeianzeige, pädagogische Maßnahmen mit Polizei/Jugendamt absprechen
– Nachbereitung der Krise/Konfliktbearbeitung
– mit beteiligten Personen (Konfliktreflektionsbogen)
– soziales Umfeld
– ggf. Eltern
– ggf. Jugendämter, Vormünder, Polizei
4.1.4 Therapeutische Angebote
– ggf. Abklärung in psychiatrischen Diagnoseeinrichtungen bei Aufnahme oder im Verlauf der Maßnahme
– Einbeziehung therapeutische Fachkräfte zur Aufarbeitung erlittener emotionaler Verletzungen und bei Entwicklungsverzögerungen
– psychoanalytische Therapeutien extern
– ggf. werden Psychologen anderer Fachrichtungen extern in Anspruch genommen
– Ergo- und Logotherapeuten werden extern aufgesucht
– zweimonatlich Fallbesprechung mit Ärztin der Tagesklinik Wiesbaden im Team
– regelmäßig Auswertungsgespräche mit den Therapeuten
– Erkenntnisse aus den Auswertungsgesprächen werden in den pädagogischen Alltag einbezogen
4.1.5 Elternarbeit / Familienarbeit
regelmäßige Elterngespräche zur
– Motivation der Eltern zur Zusammenarbeit
– wertschätzende Haltung gegenüber den Eltern
– Erläuterung der Vorteile einer guten Kooperation zum Wohle des Kindes
– Einbeziehung in wichtige Entscheidungsprozesse
– Informationsfluß zwischen Eltern und Einrichtung
– Transparenz bezüglich unserer pädagogischen Arbeit
– Berichte über Entwicklung der Kinder in emotionaler und körperlicher Hinsicht sowie bezüglich Sozialverhalten, Schule usw.
– Förderung der Erziehungskompetenz
– Angebot der Aussprache über Ereignisse, Entwicklungen usw. bei den Eltern – Besuchsvor- und Nachbereitung bei Familienheimfahrten
– Stärkung der Eltern in ihrer Rolle und in ihrem Erziehungsverhalten
– Regelabsprachen
– Auswertung der Besuchsverläufe
– Krisengespräche mit Eltern
– Informationsvermittlung über besondere Vorfälle
– Transparenz bezüglich getroffener Maßnahmen
– Einbeziehung in die Planung weiterer Schritte
4.1.6 Entlassung
– Vorbereitung auf die Rückführung
– Gespräche mit dem Kind / Jugendlichen, Eltern, Jugendamt
– Kürzung der Besuchsintervalle und Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei den Eltern
– Abschied von der Gruppe und außerhäusigen Sozialkontakten
– auf Wunsch Umzugsdurchführung mit hauseigenem Kleintransporter
– Vorbereitung auf den Umzug in eine andere Einrichtung
– Gespräche mit dem Kind / Jugendlichen, Eltern, Jugendamt / neue Einrichtung
– Begleitung zur Besichtigung der anderen Einrichtung
– Abschied von der Gruppe und außerhäusigen Sozialkontakten
– Vorbereitung auf die Verselbständigung
– schrittweise Erhöhung der Anforderungen an den Jugendlichen
– Einübung im Schriftverkehr und Kontakt mit Behörden
– Einübung im Aufteilen und Dokumentieren des verfügbaren Geldes
– Einübung im Einkauf und selbständigen Kochen
– Hilfestellung beim Suchen einer Wohnung
– Hilfestellung im Kontakt zum Vermieter
– Hilfestellung bei der Möblierung
– auf Wunsch Umzugsdurchführung mit hauseigenem Kleintransporter
– Nachbetreuung, falls gewünscht
4.1.7 Dokumentation und Evaluation
– Dokumentation der Arbeit und Ereignisse, übersichtlich und systematisch
– Dienstbesprechungen 1 x wöchentlich 3,5 h
– Controlling-Sitzungen bezüglich Zielvereinbarungen und Ergebnissen durch monatliche Einzelfallbesprechungen
– Supervision monatlich 2 h (außer Ferienzeiten)
– Entwicklungsberichte halbjährlich, als Grundlage für die jeweiligen Hilfeplangespräche, situativ auch öfter
4.1.8 Kooperationen
– fester Hausarzt mit ganzheitlicher Sichtweise, erkennt psychosoziale Zusammenhänge
– Fachärzte (Augen-, Zahn-, Frauenarzt, HNO, Orthopäde, Jugendpsychiater)
– Therapeuten (Psycho-, Ergo-, Logotherapie)
– Schotterblume (Verein für Menschen, die in ihrer Kindheit von seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt betroffen waren)
– Flüsterpost (Verein zur Unterstützung von Kindern krebskranker Eltern)
– Reikimeisterin (CranioSacrale KörperBalance; sanfte, manuelle Körperarbeit zur Auflösung von Spannungszuständen im Körper, Lösung von Blockaden im Energiefluß)
– Jin Shin Jyutsu-Behandler (Jin Shin Jyutsu: Jahrtausende alte Kunst zur Harmonisierung der Energien im Körper.
– Wildwasser (Sexueller Mißbrauch)
– Zentrum für ambulante Suchtkrankenhife Koblenz (zur Suchtprävention)
– Tagesklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrie Rheinhöhe (Diagnostik, Therapie)
– Kinder- und Jugendpsychiatrie Rheinhöhe
– Heilpädagogisches Zentrum Neuwied HTZ (Diskalkulie, Legasthenie)
– Polizei (Jugendbetreuer der Polizei kommt zu Themen wie Gewaltprävention, Verkehrs- erziehung zu uns ins Haus)
– Feuerwehr (Brandschutz)
– Jugendgerichtshilfe
– Agentur für Arbeit
– Ausbildungsbetriebe
– Schulen, auch Wohnschulen
4.1.9 Supervision / Fortbildung / Teamtraining / Einzelfallbesprechungen
– Die regelmäßig einmal monatlich stattfindende Supervision durch einen externen Supervisor gewährleistet die umfassende und systematische Reflektion unseres beruflichen Handelns und stellt eine arbeitsfeldorientierte Erweiterung der beruflichen Kompetenz sicher.
– Alle pädagogischen Mitarbeiter bilden sich ständig weiter durch Fortbildungen, die in die sozialpolitische Entwicklung eingebunden sind, z. B. zu Themen wie Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, Eigensicherung/Prävention/Deeskalation, Familienaktivierende Heimerziehung, Lösungsorientierte Gespräche, Gewaltprävention, Gewaltfreie Kommunkation, sexueller Mißbrauch, Traumapädagogik.
– In monatlichem Rhythmus finden Teamtraining-Einheiten statt. Zum einen werden hier Informationen aus Fortbildungen an das Team vermittelt. Im Sinne von ‚learning-by-doing‘ legen wir den Schwerpunkt auf Selbsterfahrung durch gruppendynamische Übungen zur Verbesserung der teaminternen Kommunikation, Kooperation und Solidarität.
– Mindestens einmal monatlich trifft das Team sich zu Einzelfallbesprechungen. In ihnen soll die aktuelle Situation eines Kindes eruiert, wünschenswerte und erreichbare Ziele formuliert und Methoden hierfür erarbeitet werden. Außerdem sollen in früheren Besprechungen angestrebte Teil-Ziele auf ihre Umsetzung überprüft werden.
5. Einrichtungsspezifische Zusatzleistungen
– Wände der Kinderzimmer anmalen nach Wünschen der Kinder
– Möglichkeit der eigenen Haustierhaltung
– Teilnahme an politischen Veranstaltungen
– Hilfestellung zur Mobilität (Motivation zum Führerschein, Unterstützung beim Ansparen von Taschengeld)
– Tag der offenen Türe
– Öffentlichkeitsarbeit (regionale Presse)
– Begleitung zu wichtigen Terminen wie Ärzten, Behörden, Lehrstellen, Polizei
– Einstudieren von kleinen Theaterstücken
– Inkognito-Aufnahmen
– Hospitation der pädagogischen Mitarbeiter in Schule
– Begleitung zur Schulbushaltestelle
– Fahrdienste zu Schulen (z.B. Waldorfschule)
– Zuzahlung zu Klassenfahrten
– hausinterne Turnstunde (in den Räumen des benachbarten Bürgerhauses)
– autogenes Training 1 x Woche
– Besuch von Freizeitparks
– Ferienfreizeiten intern und extern, z. B. AWO
– erlebnispädagogische Angebote z. B. Klettertouren, Trampolino, Offroadtouren mit Geländewagen, Mountainbikes u.a.
– Einrichtungsspezifische Elternarbeit
– regelmäßige Abholung/Heimfahrten von Eltern bzw Kindern an Besuchswochenenden oder in Ferien, z. T. mit hauseigenem Kfz
– Abholung von Eltern zu Besuchen in der Woche, z.T. mit hauseigenem Kfz
– Unterstützung bei Entschuldung der Eltern
– Behördengänge von Eltern
– Familientag zum gegenseitigen Kennenlernen und Austausch der Eltern
– Zusatzleistungen in Kooperation mit anderen Anbietern
– Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von politisch bildenden Unter- nehmungen, wie z. B. des Besuches der Gedenkstätte Hadamar für die Opfer des Nationalsozialismus
– Ernährungsberatung durch AOK
– Verkehrserziehung durch Polizei
– Zusammenarbeit mit schulpsychologischem Dienst
– Zusammenarbeit mit externer Therapeutin, kommt in die Einrichtung
– Zusammenarbeit mit psychologischen Diagnoseeinrichtungen (HTZ u.a)
– Aufsuchen externer Hilfsorganisationen wie Wildwasser, Drogenberatungsstelle
– Zusammenarbeit mit externen Therapeuten: Logo-, Ergo- und Psyhotherapie
– Begleitung zum und Anleitung im Fitneßstudio für Kinder mit Haltungsschäden
5.1 Räumliche Gegebenheiten
Bei Bedarf werden die Räumlichkeiten des gegenüberliegenden Bürgerhauses angemietet, z. B., für Sozialkompetenztraining, hauseigene Turnstunde, Eltern- und Verwandtentreffen
5.2 Erforderliches Personal
– für Sozialkompetenztraining zertifizierte Referentin für Deeskalation und Gewaltprävention
– für erlebnispädagogische Angebote ausgebildete Erlebnispädagogin
– für Turnstunde ausgebildete Übungsleiterin (Mitarbeiterin)
– ggf. Aufstockung bei Angebotserweiterung (z. B. SPFH)
Welterod, 02.2022